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Evangelische Christuskirchengemeinde 
Grüner Weg 4 - 61118 Bad Vilbel
 Tel: 06101- 85355 - Email: info@ckbv.de

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Taufe

FAQ - Fragen zur Taufe

Fragen

1.       In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

2.       Was spricht für eine Kindertaufe?

3.       Was ist eine Nottaufe?

4.       Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?

5.       Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

6.       Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen ohne getauft zu sein?

7.       Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?

8.       Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

9.       Was bedeutet die Taufe?

10.     Muss ich mich erneut  taufen lassen wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?

11.     Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?

12.     Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

13.     Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?

14.     Können wir selbst bestimmen, wofür im Taufgottesdienst gesammelt wird (Kollekte)?

15.     Was kostet die Taufe?

16.     Wer kann Pate oder Patin werden?

17.     Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?

18.     Wann endet das Patenamt?

19.     Kann ich mein Kind in einen kirchlichen Kindergarten schicken, wenn es nicht getauft ist?

20.     Gibt es eine ökumenische Taufe?

21.     Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?

22.     Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?

23.     Was ist ein Sakrament?

1.  In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?
Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt was geschieht.  

2.  Was spricht für eine Kindertaufe?
Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben dann die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.  

3.    Was ist eine Nottaufe?
Wenn ein Ungetaufter sehr krank ist und zu sterben droht wird eine Nottaufe vorgenommen. Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.   

4.    Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?
Bitte wenden Sie sich an das Gemeindebüro, um einen Termin für das Taufvorgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts am Wohnort der Paten über die Berechtigung zum Patenamt. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit. Auf jeden Fall bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes mit.  

5.    Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will muss aber in der Regel konfirmiert sein.  

6.    Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen ohne getauft zu sein?
Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Konfirmandenzeit getauft.   

7.    Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Sprechen Sie bitte darüber mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin.  

8.    Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?
Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z.B. geschieden, liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden.  Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.  

9.   Was bedeutet die Taufe?
Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.  

10.  Muss ich mich erneut  taufen lassen wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?
Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Bei einem Wiedereintritt in die ev. Kirche oder bei einem Übertritt in die röm.-kath. Kirche wird nicht noch einmal getauft. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche wird allerdings die Salbung nachgeholt. Beim Übertritt zu einer sog. orientalisch orthodoxen Kirche (Syrisch-Orthodox, Armenisch-Apostolisch, Koptisch-Orthodox, Äthiopisch-Orthodox) gibt es unterschiedliche Praktiken.    

11.  Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?
Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, sprechen Sie mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin. In den meisten Fällen ist dies möglich.  

12.  Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird von dem oder der Verantwortlichen in der Gemeinde unterschiedlich gehandhabt und sollte im persönlichen Gespräch abgestimmt werden. Wenn es erlaubt ist, wird häufig darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder in der Kirche zu machen.  

13.  Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?
So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.  

14.  Können wir selbst bestimmen, wofür im Taufgottesdienst gesammelt wird (Kollekte)?
Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin wenn Sie einen Wunsch für einen bestimmten Verwendungszweck der Kollekte haben.    

15.  Was kostet die Taufe?
Grundsätzlich ist die Taufe für die Kinder von Kirchenmitgliedern kostenlos.

16.  Wer kann Pate oder Patin werden?
Getaufte Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.  

17.  Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?
Im Gegensatz zur möglichen Entbindung vom Patenamt auf eigenen Wunsch ist eine Streichung gegen den Willen des Paten grundsätzlich nicht möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin. Suchen Sie das Gespräch mit dem Paten, um den Konflikt gemeinsam zu klären. Sie können den Pastor oder die Pastorin zu einem klärenden Gespräch dazu hinzuziehen.   

18. Wann endet das Patenamt?
In der evangelischen Kirche formal nach der Konfirmation. In der katholischen Kirche endet die Patenschaft nicht.  

19.  Kann ich mein Kind in den kirchlichen Kindergarten schicken, wenn es nicht getauft ist?
Unser konfessionell gebundener Kindergarten Arche Noah nimmt grundsätzlich auch ungetaufte Kinder auf. Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennen lernt.  

20. Gibt es eine ökumenische Taufe?
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. 

21. Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?
Das können Sie. Von einigen wird ein solcher Gottesdienst - meist augenzwinkernd - "Traufe" (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

22. Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?
Manchmal wollen Eltern den Kindern die freie Entscheidung zur Taufe selbst überlassen. Das kleine Kind wird dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Bitte bedenken Sie dabei: Trotzdem ersetzt die Segnung nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.   

23.  Was ist ein Sakrament?
In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Beide wurden von Jesus selbst eingesetzt. In einer menschlichen Handlung wird die göttliche Dimension unseres Lebens sichtbar. Alltägliches Wasser wird durch die Verheißung Gottes in der Taufhandlung zu einem göttlichen Segen.

Tags: Niddataufe

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  • Leitbild der Gemeinde: Begeistert von Jesus Christus laden wir alle Menschen ein, gemeinsam als lebendige Kirche zu leben. 

    Mehr über unser Leitbild  

  • Umweltleitlinien der Christuskirchengemeinde Bad Vilbel

    Präambel: Denn wir sind sein Werk, geschaffen in Christus Jesus zu guten Werken, die Gott zuvor bereitet hat, dass wir darin wandeln sollen. (Epheser 2/10)

    1. Wir betrachten den Schutz von Natur und Umwelt heute und für zukünftige Generationen als eine der wichtigen Aufgaben, die alle Bereiche unserer Gemeinde berührt.
    2. Wir wollen mit den Rohstoffen dieser Erde so umgehen, dass unser Handeln dazu beiträgt, Umweltzerstörung, Ungerechtigkeit und Armut hier und in anderen Regionen der Welt zu reduzieren. Wir wollen auf regionale, soziale und ökologische Aspekte achten.
    3. Im Rahmen unserer kirchlichen Arbeit verpflichten wir uns stetig zur Verbesserung des Umweltschutzes beizutragen und beteiligen uns am Umweltmanagementsystem „Grüner Hahn“.
    4. Die Verantwortung für die Schöpfung soll in unseren Gruppen und Kreisen und im Familienzentrum B3 thematisiert werden. Im Rahmen der Umwelterziehung ist sie Bestandteil der Arbeit in unseren Kitas. Wir behandeln Schöpfungsverantwortung und Umwelterziehung in der Verkündigung und allen Formen des Gemeindelebens.
    5. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Gemeinde werden aktiv in das Umweltmanagement einbezogen. Ihre Anregungen werden gehört und berücksichtigt. Alle sollen die Möglichkeit haben Fortbildungsangebote wahrzunehmen.
    6. Im Rahmen der Umsetzung werden wir den Umweltfußabdruck der Gemeinde kontinuierlich ermitteln. Es wird deshalb festgelegt, dass Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, dokumentiert, regelmäßig überprüft und verbessert werden.
    7. Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere Arbeit zu umweltrelevanten Themen innerhalb der Kirchengemeinde. Wir wollen mit beispielhaftem Handeln Gemeindemitglieder, Mitarbeitende und Besuchende zum Mitmachen anregen. Unser Umweltmanagement ist offen für Anregung und Kritik.
    8. Gesetzliche Vorgaben werden berücksichtigt.
  • Bankverbindung

    Kollektenkasse der Christuskirchengemeinde
    (Spenden, zB für die Kinderheime in Südindien, die indische Partnerdiözese Amritsar, die Arbeit von Hugo Tempelman in Südafrika oder die Familienhilfe Procedi in Guatemala):
    IBAN: DE86 5019 0000 0001 1234 91
    (Verwendungszweck bitte angeben)

    Förderverein der Christuskirchengemeinde
    (für Unterstützung unserer Arbeit in den Bereichen Musik, Familien, Kinder und Jugend u.ä)
    IBAN DE78 5019 0000 6101 0167 47

    Freizeitverein Christuskirche Bad Vilbel
    (für Kinder-, Jugend-, Familienfreizeiten, Kulturfahrten, Gemeinde-, Chorwochenenden, usw.)
    WICHTIG: bei Überweisungen immer die genauen Freizeitangaben und die Teilnehmernamen (wie im jeweiligen Freizeitbestätigungsbrief angegeben) vermerken
    IBAN DE88 5019 0000 6901 0110 69
  • Evangelische Christuskirchengemeinde Bad Vilbel     
    Grüner Weg 4
    61118 Bad Vilbel
    Tel: 06101 / 85355
    Fax: 06101 / 12411

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    Vorsitzender des Kirchenvorstandes:      Christoph Diemerling
    Redaktionelle Verantwortung:                   Andreas Giese


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    Montag bis Freitag von 9 bis 12 h
     

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    Nutzung von Social-Media-Plugins

    Mit unserer Website erfüllen wir den Wunsch vieler Anwender: Artikel können schnell und unkompliziert in sozialen Netzwerken wie Facebook geteilt werden. Dafür haben wir mit unseren Social Buttons die Möglichkeit geschaffen, diese Dienste zu nutzen - aber trotzdem die Privatsphäre zu schützen. Was heißt das?

    Normalerweise führen Social plugins dazu, dass jeder Besucher einer Seite sofort von diesen Diensten mit seiner IP-Adresse erfasst wird und seine weiteren Aktivitäten im Internet protokolliert werden. Das passiert selbst dann, wenn der Anwender gar nicht auf einen der Buttons klickt. Um das zu verhindern nutzt diese Seite die Shariff-Methode. Shariff ist ein Open-Source-Programm und wurde von c’t und heise online entwickelt. Im Gegensatz zu den üblichen Share-Buttons trackt es nicht direkt bei Besuch der Webseite einen Besucher. Der Shariff-Button stellt den direkten Kontakt zwischen Social Network und Besucher erst dann her, wenn letzterer aktiv auf den Share-Button klickt. Damit verhindert Shariff, dass Sie auf jeder besuchten Seite eine digitale Spur hinterlassen, und verbessert Ihren Datenschutz. Es reicht aber weiterhin ein einziger Klick auf den Button, um Informationen mit anderen zu teilen. Die Anzeige der erhaltenen „Likes“ kommt dank Shariff vom Betreiber der Seite. Weil Shariff vom Webmaster eingebunden wird, müssen Sie als Besucher nichts weiter tun

    Anwender können also Inhalte dieser Webseite in sozialen Netzwerken posten, ohne dass diese komplette Surf-Profile erstellen können. Mit dieser Methode wollen wir die Datenschutzinteressen unserer Besucher so weit erfüllen, wie es nach dem aktuellen Stand der Technik möglich ist.
    Erkennbar sind die Einbindungen in soziale Netze an dem Facebook-Logo bzw. an den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“, „Teilen“ in den Farben Facebooks (Blau und Weiß).

  •  

    Wer an der Küste bleibt, kann keine neuen Ozeane entdecken.

    Magellan (1480 - 1521),

    Es gibt im Web viel zu entdecken - Hier finden Sie einige interessante oder weiterführende Links :

    Kirche in der Umgebung
    (Links zu Nachbargemeinden, Projekte in der Umgebung)

    ... zum Weiterlesen 
    (Kirche für Einsteiger, Denkschriften, Taufe, Abendmahl, Konfirmation...)

    Kirche allgemein 
    (Bibellexikon, Dekanat, Gesangbuchlieder)

    Nützliches in Bad Vilbel
    (Abfallkalender, Kino, Bürgeraktive, Burgfestspiele,...)

  •  Routenplanung

    Wegbeschreibungen:
    Mit Öffentlichen Verkehrsmitteln
    Mit dem Auto aus Frankfurt (B 521)
    Mit dem Auto über die A661 und die B3

    Zur Routenplanung: einfach hier oder auf die Karte klicken

      Karte Bad Vilbel

    Wegbeschreibungen

    Zur Christuskirche / zum Gemeindezentrum

    Mit Öffentlichen Verkehrsmitteln: S6 Frankfurt – Friedberg: Aussteigen in Bad Vilbel-Süd. 10 Min. Fußweg zur Christuskirche: vorgehen zum Kreisel, von dort nach schräg links in die Frankfurter Straße einbiegen (Geschäftsstraße am Woolworth vorbei). Durch die Innenstadt gehen und nach etwa 600m. nach rechts in den Grünen Weg einbiegen. Dort ist das Pfarrhaus direkt vor einem, links davon die Christuskirche mit dem Gemeindezentrum (unten).

    Mit dem Auto aus Frankfurt kommend: Richtung Friedberg über die Friedberger Landstraße, vorbei an der Friedberger Warte, der BG-Unfallklinik und dem Vilbeler Heilsberg geht es über die Frankfurter Straße direkt nach Bad Vilbel hinunter zum Kreisel. Dort die erste Ausfahrt in die Frankfurter Straße einbiegen (Geschäftsstraße am Woolworth vorbei). Durch die Innenstadt fahren und nach etwa 600m. nach rechts in den Grünen Weg einbiegen. Dort ist das Pfarrhaus direkt vor einem, links davon die Christuskirche mit dem Gemeindezentrum (unten).

    Mit dem Auto über die A661 und die B3 zur Ausfahrt „Bad Vilbel“ oder über die Landstraße aus Richtung Bad Homburg durch Massenheim hindurch: nach Bad Vilbel die Homburger Straße hinabfahren. An der Eisenbahnunterführung nach rechts bis zum Kreisel. Dort die letzte Ausfahrt in die Frankfurter Straße einbiegen (Geschäftsstraße am Woolworth vorbei). Durch die Innenstadt fahren und nach etwa 600m. nach rechts in den Grünen Weg einbiegen. Dort ist das Pfarrhaus direkt vor einem, links davon die Christuskirche mit dem Gemeindezentrum (unten).

     

    Zur Auferstehungskirche

    Die Auferstehungskirche (auf dem kirchlichen Friedhof) befindet sich am Ende der Lohstraße.
    Anfahrt von der Ortsmitte Bad Vilbel aus: 
    Am alten Rathaus (Adresse: Marktplatz 5 (Beginn der Frankfurter Strasse) in die Lohstraße einbiegen.
    Am Ende der Lohstraße liegt der kirchliche Friedhof - dort befindet sich ein Parkplatz, von dem aus man die Kirche nach wenigen Schritten aus erreicht. 
    Alternativ: Ecke Hanauer Straße / Vogelsbergstraße abbiegen in den Lindenweg (an Kleingärten vorbei), am „Hundeplatz“ links abbiegen (ausgeschildert ist der Friedhof), der Straße über den Bergrücken folgend.
    Man erreicht erst den städtischen Friedhof, der an den kirchlichen Friedhof angrenzt und damit auch an die Auferstehungskirche.